KFZ- Gutachter Sachverständiger

Im Ruhrgebiet

"Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) steht Ihnen per Gesetz die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen zu.
Lassen Sie sich in diesem Fall nicht auf einen Gutachter des Unfallgegners ein - im eigenen Interesse !
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. Mit uns gehen Sie in jedem Fall auf Nummer sicher !
Rufen Sie an - den Rest übernehmen wir."
SOFORTHILFEVOR-ORT-SERVICE

Unser Kfz-Sachverständigenbüro mit vielfältigen Leistungen

"Ebenso zentral ist eine akkurate Bewertung für den Kauf beziehungsweise Verkauf von Gebrauchtwagen. Sie möchten Ihren alten Pkw veräußern und dabei einen realistischen Preis ansetzen? Oder planen Sie einen Kauf, möchten sich aber zuerst vergewissern, dass die Kosten für den Wagen nicht überzogen sind? Das Kfz-Sachverständigenbüro Ruhrexpert in Mülheim unterstützt Sie durch die Erstellung professioneller Zustandsberichte."
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Lackschichtmessung, Fehlerspeicherauswertung

und mehr

"Neben Gutachten zum Gesamtzustand Ihres Wagens bietet Ruhrexpert auch eine Reihe von Einzelleistungen an. Hierzu zählt beispielsweise die Lackschichtmessung: Durch dieses Verfahren lässt sich schnell und effektiv feststellen, ob ein Auto an bestimmten Stellen schon einmal nachlackiert wurde, was in aller Regel auf einen Unfallschaden hindeutet."
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Unser Service


Ein besonderer Vorteil von Ruhrexpert ist die nahezu permanente Erreichbarkeit.
Sie können sich 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche an uns wenden.
Wir vereinbaren gerne flexibel und kurzfristig einen Termin mit Ihnen.
Dieser Service ist uns wichtig, da wir aus unserer professionellen wie auch privaten Erfahrung wissen, wie kritisch die rechtzeitige Erstellung eines Gutachtens sein kann.
Ihr Kfz-Sachverständiger in Mülheim ist rund um die Uhr für Sie da
sprechen Sie uns jederzeit an!
Wir bieten:

  • KFZ-Gutachten für alle Fabrikate
  • individuelle Betreung und Auftragasbearbeitung
  • 24/7 Service
  • Valide Messungen
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Häufig gestellte Fragen

Wann darf ich einen Sachverständigen beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Schaden von einem Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.

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Wer trägt die Kosten des Sachverständigen?

Die Kosten Bei einem unverschuldeten Unfall werden vom Schädiger bzw. der gegnersichen Versicherung übernommen, einschliesslich der Kosten eines Rechtsanwalts für Sie.

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Reicht ein Kostenvoranschlag oder brauche ich ein Sachverständigengutachten?

Wer sich als Geschädigter nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen: ein Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Wirkung. Er besagt auch nichts Fragen der Wertminderung, des Restwertes, der Wiederbeschaffungsdauer, der Reparaturdauer oder der Nutzungsentschädigung.

  • Gehen Sie daher auf Nummer sicher!
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