Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Schaden von einem Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
AnfordernDie Kosten Bei einem unverschuldeten Unfall werden vom Schädiger bzw. der gegnersichen Versicherung übernommen, einschliesslich der Kosten eines Rechtsanwalts für Sie.
AnfordernWer sich als Geschädigter nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen: ein Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Wirkung. Er besagt auch nichts Fragen der Wertminderung, des Restwertes, der Wiederbeschaffungsdauer, der Reparaturdauer oder der Nutzungsentschädigung.